Unsere Turnhalle
Unser neu errichteter Turnsaal bietet mit den zahlreichen Gerätschaften vielfältige sportliche Möglichkeiten und wird deshalb auch von den Vereinen der Umgebung gerne genutzt. Die terminlichen Ressourcen für die außerschulische Nutzung sind mittlerweile recht knapp und werden von der Stadt im Einvernehmen mit der Schule und dem Hauswart abgesprochen. Die Abklärung der finanziellen Rahmenbedingungen liegen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeister-Sekretariats der Stadt Bludenz (05552/63621-212).
Turnhallenordnung
- Die Benützer der Turnhalle sind verpflichtet, die nachstehenden Punkte sorgfältig zu lesen und die Regeln einzuhalten. Der gegenüber der Stadt Bludenz namhaft gemachte Schlüsselbezieher ist verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln Sorge zu tragen.
- Die Turnhalle darf nur an Unterrichtstagen benützt und mit Hallenturnschuhen(saubere, helle bzw. abriebfeste Sohle) oder barfuß betreten werden.
- Bei Benützung von Geräten ist unbedingt den Anordnungen der verantwortlichen Person Folge zu leisten. Nur eine ordnungsgemäße und fachgerechte Handhabung beugt Unfällen und vermeidbaren Sachschäden vor. Nach der Benützung sind sämtliche Geräte wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückzubringen.
- Der Turnsaal und die Nebenräume müssen in einem aufgeräumten Zustand hinterlassen werden. Die Benützung von Lederfußbällen ist in der Halle ausnahmslos verboten. Erlaubt sind Hallenfußbälle mit Filzbelag.
- Die Duschen und WC-Anlagen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden und sind in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
- Das Rauchen ist im gesamten Turn- und Schulbereich (Pausenplatz, Parkplatz, Zugang, Turnwiese) verboten.
- Jeder Sachschaden ist unverzüglich der Schulleitung Dir. Mag. Cornelia Morscher (05552/63621-915) oder dem Schulwart Peter Stolz (0664/3506677) zu melden.
- Für Wertsachen oder vergessene Kleidungsstücke wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
- Vor Verlassen des Turnsaales ist darauf zu achten, dass alle Beleuchtungskörper ausgeschaltet und die Fenster geschlossen sind.
- Bei Verstoß gegen die Hallenordnung erfolgt eine Ermahnung. Im Fall eines weiteren Verstoßes wird die Benützungserlaubnis entzogen.